BAföG – Geld vom Staat
BAföG ist die herausragende Form der Studienfinanzierung, denn Jobben kostet Zeit und Energie, die dann im Studium fehlen. Viele Studierende/jeder Studierende haben nach Maßgabe des Gesetzes einen Anspruch auf die staatliche Ausbildungsförderung. Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als nicht zurückzuzahlender Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Stellen Sie einen Antrag! Viele Studierende wissen nicht, dass sie eine BAföG-Förderung erhalten könnten. Ein bisschen Aufwand lohnt sich oft, auch wenn nicht der höchste Förderungssatz erreicht wird.
Die Antragsformulare und Gesetzestexte finden Sie unter www.bafög.de. Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.
Aktuelle Informationen zum Thema BAföG finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800 2236341.
Wir bearbeiten die Anträge in der Reihenfolge der Eingänge. Aufgrund der Vielzahl der Eingänge liegt die Wartezeit bis zur erstmaligen Prüfung eines (vollständig vorliegenden) Antrags zurzeit bei ca. 8 Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen (Bearbeitungsstand, Ansprechpartner/innen etc.) ab.
Antragstellung
Die Antragsbearbeitung für Studierende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der Hochschule Düsseldorf, der Kunstakademie Düsseldorf, der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf, der Hochschule Niederrhein, der Hochschule Rhein-Waal, IST-Hochschule Düsseldorf und Fliedner Fachhochschule in Kaiserswerth sowie Fachhochschule der Wirtschaft in Mettmann erfolgt im Amt für Ausbildungsförderung auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Die Antragsunterlagen können Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafög.de herunterladen oder Ihren Antrag online stellen. Außerdem sind die Formulare am Info-Point des Studierendenwerks erhältlich.
Was benötige ich für meinen BAföG Erstantrag (PDF)
BAföG wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Verspätet eingegangene Anträge gelten nicht rückwirkend.
Wichtig: Wiederholungsanträge sollten zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes (in der Regel 12 Monate) gestellt werden. Nur so kann eine kontinuierliche Förderung sichergestellt werden.
Adress- und Namensänderungen müssen dem/r zuständigen Sachbearbeiter/in bzw. nach dem Ende der Regelstudienzeit dem Bundesverwaltungsamt Köln mitgeteilt werden.[/accordion]
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Studierendenwerks Düsseldorf helfen Ihnen gern bei Fragen, die beim Ausfüllen des BAföG-Antrages auftreten.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter www.bafög.de.