Adress- und Namensänderung
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Sprechzeiten finden Sie hier.
Antragstellung
Die Antragsunterlagen können Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafög.de herunterladen oder Ihren Antrag online stellen. Außerdem sind die Formulare am Info-Point des Studierendenwerks erhältlich.
Was Sie bei der Antragstellung beachten sollten, erfahren Sie hier (PDF).
BAföG wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Verspätet eingegangene Anträge gelten nicht rückwirkend.
Wichtig: Wiederholungsanträge sollten zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes (in der Regel 12 Monate) gestellt werden. Nur so kann eine kontinuierliche Förderung sichergestellt werden.
Ausbildungsförderung als Bankdarlehen
Auslands-BAföG
Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können ggf. auf gesonderten Antrag gefördert werden. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter www.studentenwerke.de.
BAföG-Formulare
Für die Beantragung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden folgende Formulare und Unterlagen benötigt:
- Formblatt 1 – Antragstellung (Angabe der persönlichen Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers)
- Anlage 1 zum Formblatt 1 (nur beim Erstantrag) – Angaben zum schulischen und beruflichen Werdegang
- Studienbescheinigung der Hochschule (gemäß §9 BAföG) oder Formblatt 2 im Original
- Gegebenenfalls müssen eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Bestehen einer Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende an Hochschulen sowie eine Mietbescheinigung vorgelegt werden.
- Formblatt 3 – Einkommenserklärung der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners. Maßgebend ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Steuerbescheide, Rentenbescheide sowie gegebenenfalls eine Ausbildungsbescheinigung der Geschwister etc. bitte als Nachweise beifügen.
BAföG-Rechner
BAföG und Behinderung und/oder chronische Erkrankung
Bei Vorliegen einer Behinderung und/oder chronischer Erkrankung besteht die Möglichkeit der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Dazu muss die Antragstellerin/der Antragsteller im Einzelfall nachweisen, um welchen Zeitraum sich das Studium aufgrund der Behinderung und/oder der chronischen Erkrankung verlängert hat. In der Regel muss ein Attest vorgelegt werden. Wird über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert, wird das BAföG für diese Zeit vollständig als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Fachrichtungswechsel
Erstantrag
- Formblatt 1 (bitte lückenlos ausfüllen)
- Anlage zum Formblatt 1 / schulischer und beruflicher Werdegang
- Studienbescheinigung gemäß § 9 BAföG bzw. Formblatt 2 im Original
- Formblatt 3 Einkommen der Eltern, der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners. Als Belege einzureichen sind z.B. Kopien der Einkommensteuerbescheide, der Arbeitslosengeld- oder Rentenbescheid etc. aus dem jeweils vorletzten Kalenderjahr.
Sie können einen Erstantrag stellen, sobald Sie zum Studium an der Hochschule zugelassen sind. BAföG wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von Beginn des Antragsmonats an. Verspätet eingegangene Anträge gelten nicht rückwirkend.
Es ist förderungsunschädlich, wenn Sie als BAföG-Empfängerin/BAföG-Empfänger einen Minijob bis zur Höhe von 450 Euro monatlich haben. Der Förderungssatz verringert sich in diesem Fall nicht.
Auch begabungsabhängige Stipendien, wie z.B. das Deutschland-Stipendium, werden bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich nicht angerechnet.
Ihr gesamtes Vermögen (Link) (einschließlich Zeitwert PKW) darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 7.500 Euro betragen, um unberücksichtigt zu bleiben.
Die Prüfung der Frage, ob und inwieweit das Einkommen der Eltern, der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners angerechnet wird, erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung. Hierüber erhalten Sie einen BAföG-Bescheid. Wollen Sie vorab eine erste Orientierung über Ihre voraussichtlichen Chancen auf Ausbildungsförderung erhalten (ohne Gewähr!), können Sie die Daten in den BAföG-Rechner, www.bafoeg-rechner.de, eingeben.
Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir diesen auf Vollständigkeit. Wenn noch Unterlagen fehlen, werden Sie darüber zeitnah informiert. Nach Antragsstellung erfahren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin/Ihren persönlichen Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung.
Gesetz
BAföG steht für mehr Chancengerechtigkeit in der Hochschulausbildung. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971. Weitere Informationen und Gesetzestexte finden Sie unter www.bmbf.de
Jobben und BAföG
Weitere Informationen zum Thema Jobben finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks unter dem Link Studienfinanzierung.
Maximaler BAföG-Satz
Bei den Eltern wohnend | Eigene Wohnung | |
---|---|---|
Grundbedarf | 451 Euro | 649 Euro |
Zuschuss zur Krankenversicherung | 71 Euro | 71 Euro |
Zuschuss zur Pflegeversicherung | 15 Euro | 15 Euro |
Maximale Förderung | 537 Euro | 735 Euro |
Rückzahlung des Darlehens
Der maximale Rückzahlungsbetrag für Studierende, die ihr Studium am bzw. nach dem 01. April 2001 begonnen haben, liegt bei 10.000 Euro.
Vermögen
Wer sein Vermögen dem BAföG-Amt verschweigt, muss die zu Unrecht bezogene Förderung zurückzahlen, aber dies ist noch das kleinere Übel. Des Weiteren müssen BAföG-Bezieherinnen/Bezieher, die bewusst ihr Vermögen nicht angegeben haben, mit einem Strafverfahren rechnen und selbst, wenn kein Betrug nachweisbar ist, droht ein ordentliches Bußgeld.
Vorausleistungen
Warum bekomme ich kein oder nur wenig BAföG, obwohl meine Eltern keinen Unterhalt zahlen? Was kann ich tun, wenn meine Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen oder die nötigen Unterlagen nicht zur Verfügung stellen? Das erfahren Sie hier (PDF).
Voraussetzungen BAföG-Beantragung
Die Förderungsberechtigung ergibt sich zunächst aus dem eigenen Einkommen und Vermögen, sowie dem Einkommen der Eltern und der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners, das eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Darüber hinaus sind für Studierende zum einen die Immatrikulation an einer Universität bzw. Fachhochschule und zum anderen die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich. Für ausländische Studierende ergibt sich ein Förderungsanspruch, wenn eine in § 8 BAföG aufgeführter Status gegeben ist. Es wird in der Regel keine Ausbildungsförderung gewährt, wenn bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr bereits vollendet ist, bei Masterstudiengängen gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 35 Jahren. Lediglich in Ausnahmefällen kann dann noch Ausbildungsförderung bewilligt werden.