Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann max. ein Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit.

Zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (nur außerhalb EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.studentenwerke.de.

Besteht kein Anspruch auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes nach dem BAföG, können Informationen über die Vergabe von Stipendien an deutsche und ausländische Studierende beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen angefordert werden.