Entsprechend dem Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 16. September 2014 erbringen die Studierendenwerke Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Um diese Leistungen erbringen zu können, generiert das Studierendenwerk Düsseldorf eigene Umsätze z.B. durch die Vermietung von Wohnraum und die Bewirtschaftung von Mensen und Cafeterien, hat Einnahmen durch die Sozialbeiträge der Studierenden und erhält Zuschüsse vom Land.
Ab dem Sommersemester 2024 beträgt der Sozialbeitrag der Studierenden im Studierendenwerk Düsseldorf 103,00 € je Semester.