Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden.

Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist ein Studienjahr im Inland. Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist danach das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss zu Inlandsbedingungen förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semestern gefördert werden. In der Regel zählt dann ein Auslandssemester nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit.

Zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (nur außerhalb EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks, http://www.studentenwerke.de/de/content/studium-im-ausland.