Gesetzliche Unfallversicherung

Als Studierende/r sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.

Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei.

Unfallversichert sind Sie als Studierende/r

  1. während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare,
  2. bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie der Teilnahme an Repetitorien, Exkursionen, während des Besuchs von Universitäts- und Staatsbibliotheken und beim Hochschulsport,
  3. bei von der Hochschule organisierten Exkursionen ins Ausland sowie
  4. bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung und
  5. auf dem Weg zur Hochschule und zur Immatrikulation.

Wichtig: Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Studierendensekretariat der für Sie zuständigen Hochschule.

Studierende der Heinrich-Heine-Universität setzen sich bitte mit der Stabsstelle für Betriebssicherheit und Umweltschutz, Gebäude 25.02,Tel. 0211 81-15222 in Verbindung.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen
Heyestraße 99
40625 Düsseldorf
Tel. 0211 2808-0
rheinland@unfallkasse-nrw.de