Studierende zahlen zur Rentenversicherung normalerweise noch keine Beiträge. Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden.

Beachten Sie: Versicherte müssen ihre Ausbildungszeiten selbst nachweisen. Dies ist mit der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Exmatrikulationsbescheinigung möglich. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Rentenversicherung.