Gesetzliche Unfallversicherung

Als Studierende/r sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.

Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind.

Der Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei.

Unfallversichert sind Sie als Studierende/r

  • während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare,
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie der Teilnahme an Repetitorien, Exkursionen, während des Besuchs von Universitäts- und Staatsbibliotheken und beim Hochschulsport,
  • bei von der Hochschule organisierten Exkursionen ins Ausland,
  • bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung und
  • auf dem Weg zur Hochschule und zur Immatrikulation.

Wichtig: Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Studierendensekretariat der für Sie zuständigen Hochschule.
Studierende der Heinrich-Heine-Universität setzen sich bitte mit der Stabsstelle für Betriebssicherheit und Umweltschutz, Gebäude 25.02, Tel 0211 81-15222 in Verbindung.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:

Kontakt
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Heyestraße 99
40625 Düsseldorf
Tel 0211 2808-0
rheinland@unfallkasse-nrw.de

Private Unfallversicherung

Für alle immatrikulierten Studierenden besteht aufgrund des Sozialbeitrages auch für Unfälle im privaten Bereich eine Kollektiv-Gruppen-Unfallversicherung, die sich auf den außerhochschulischen Bereich (Freizeitbereich) erstreckt. Das heißt, versichert sind grundsätzlich solche Unfälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung der Studierenden nicht abgedeckt werden.

Der Versicherungsschutz wird auf Unfälle ausgedehnt, von welchen die Studierenden betroffen werden, wenn sie zur Vorbereitung auf das Examen in Betrieben oder sonstigen Örtlichkeiten außerhalb der Hochschule tätig werden. Nach den Bestimmungen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz weltweit.

Versicherte Leistungen sind

  1. 10.225,84  Euro für den Todesfall,
  2. 40.903,35  Euro für den Invaliditätsfall,
  3. 5.112,92  Euro bei Bergungskosten und
  4. 5.112,92  Euro für kosmetische Operationen.

Kontakt

Studierendenwerk Düsseldorf

Soziale Dienste
Judith Weiskircher

Gebäude 21.12, Ebene 00, Raum 28
Tel. 0211 81-15341
weiskircher@stw-d.de

Sprechzeiten
Montag und Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr